|
weitere Gerichte |
Bundesverfassungsgericht:
- allgemeine Wehrpflicht immer noch mit dem Grundgesetz vereinbar
- Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten / Ehegattensplitting
Bundesverwaltungsgericht:
- das Kohl-Urteil: die Herausgabe der Stasi-Akten ohne Zustimmung ist verboten
- Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
sonstige Gerichte:
- OLG Frankfurt a.M.: Haftung des Anschlussinhabers / Internet / Downloads
- LAG Rheinland-Pfalz:Überstunden eines Mitarbeiters führen nicht zwangsläufig zu einem Vergütungsanspruch
- BSozG: Selbständige GmbH-Geschäftsführer möglicherweise rentenversicherungspflichtig
- OVG Lüneburg: Das Recht, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- OLG Karlsruhe: Keine Versicherungsleistung bei unvollständigen Angaben zu Vorerkrankungen
- OLG Hamm: Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
- OLG Hamm: Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft sind rechtlich verschieden
- LSozG NRW: Winterbauumlage / Mitglieder des BV Rolladen und Sonnenschutz e.V.
- BSozG: Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit vor Arbeitslosigkeit
- OLG Köln: Schadensersatzansprüche bei "Herausforderungsfällen"
- OLG Hamm: Fahrrad mit Hilfsmotor darf rote Ampel nicht umfahren
- BSozG: Grundsätzlich kein Insolvenzgeld für Arbeitszeitguthaben
- OLG Celle: Sog. Kerosin-Klausel in Reiseverträgen unwirksam
- OLG Hamm: Testament mit "Oberschrift" nur ausnahmsweise gültig
- OLG Stuttgart: Haftung eines Geschäftsführeres einer Anlagevermittlungsgesellschaft
- OLG Braunschweig: Unmöglichkeit der Neulieferung bei einem Neuwagen
- OLG Köln: Haftung des Versicherungsnehmers bei "Rotlichtdelikt"
- LG Oldenburg: Autoschlüssel in Manteltasche aufzubewahren ist nicht grobfahrlässig
- OLG Hamm: Hausratversicherung - Beweis des äußeren Anscheins eines Einbruchs
- Mitnahme von EC-Karte und Geheimnummer in den Urlaubsort
- OVG NW: Gebührenbescheid für "Arena auf Schalke"
- OLG Karlsruhe: Versicherungswrecht/unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen
- BSozG: Pflegebedürftigkeit auf Dauer Leistungsgewährung für weniger als 6 Monate