Unzureichende Normierung erschwert die Übersicht

Das Wohnungseigentumsrecht ist mit seinen gesetzlichen Regelungen (WEG) eher unzureichend normiert. Vieles ist durch die Rechtssprechung in den letzten Jahrzehnten entschieden worden, was sich den gesetzlichen Bestimmungen nicht ohne Weiteres entnehmen lässt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum 01.07.2007 eine grundlegende Erneuerung des WEG erfolgte und somit vieles aus der „alten“ Rechtssprechung nicht mehr direkt anwendbar ist.

Mehrheitsbeschluss, Gemeinschafts- & Sondereigentum

So sind die Möglichkeiten, durch Mehrheitsbeschluss Änderungen oder Maßnahmen vorzunehmen, erweitert worden (Umlageschlüssel bei der Jahresabrechnung, modernisierende Instandhaltung, Löschung der Verwalterzustimmung usw.). Weiterhin erweisen sich bauliche Veränderungen, Tätigkeiten des Verwalters, die korrekte Auslegung der Teilungserklärung oder die Grenzen der Nutzung des Gemeinschaftseigentums, des Sondereigentums und der Sondernutzungsrechte sowie die Richtigkeit der Jahresabrechnung als ständige Konfliktbereiche. Über allem steht die Frage der ordnungsmäßigen Verwaltung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Keine Amtsermittlung mehr durch das Gericht

Seit jeher bestanden Anfechtungsfristen (ein Monat nach Beschlussfassung) für gefasste Beschlüsse. Nun aber wendet das Gesetz im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens die Zivilprozessordnung an. Das heißt, es erfolgt keine Amtsermittlung mehr durch das Gericht, sondern das Gericht entscheidet nur noch anhand des tatsächlich vorgetragenen Sachverhalts. Daher ist es besonders wichtig, sich entweder schon vor einer Eigentümerversammlung oder umgehend danach rechtlicher Beratung und Hilfe zu bedienen.

Im Vorhinein gilt es als Eigentümer oder Verwalter den rechtlichen Bestand eines beabsichtigten Beschlusses zu prüfen. Oder im Nachhinein in geeigneter Weise zu reagieren und die gerichtliche Anfechtung durchzuführen oder sich gegen eine unberechtigte Anfechtung vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen.

Unser Leistungsspektrum im Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent und rechtlich fundiert sowohl als Eigentümer, Verwalter oder auch als teilrechtsfähige Eigentümergemeinschaft in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Fragen und Streitigkeiten.

Ihr Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt Alexander Unkel